Meisterprüfung im Gartenbau

Ziel der Meisterprüfung

Durch die Meisterprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin Aufgaben als Fach- und Führungskraft wahrnehmen kann.

Dazu gliedert sich die Prüfung in folgende Teile:

  • Produktion, Dienstleistung und Vermarktung (Teil I)
  • Betriebs- und Unternehmensführung (Teil II)
  • Berufsausbildung und Mitarbeiterführung (Teil III)

Zulassungsvoraussetzungen und Vorbereitung

Zulassungsvoraussetzungen

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Gartenbau oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Gartenbau oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Gartenbau

Die Erfahrung zeigt, dass die sorgfältige Gestaltung dieser Praxisjahre von großer Bedeutung für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist. Die Zeit soll dazu dienen, ein breit gefächertes praktisches Wissen und ausreichende berufliche Erfahrungen zu sammeln. So ist ein gezielter Betriebswechsel zu empfehlen, um zum Beispiel unterschiedliche Produktionsschwerpunkte, Anbaumethoden und Vermarktungssysteme oder unterschiedliche Verfahren in der Bau- und Vegetationstechnik kennen zu lernen. Auch eine Berufspraxis in anderen Gartenbauregionen im In- und Ausland kann der angehenden Fach- und Führungskraft wertvolle Erfahrungen vermitteln.

Aufbauend auf diese gezielte Gestaltung der praktischen Tätigkeit nutzen die meisten Prüfungskandidatinnen und -kandidaten den Besuch der Fachschule für Gartenbau Essen (Vollzeit oder berufsbegleitend) für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Der Besuch einer Fachschule ist aber keine Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung.

Inhalte der Meisterprüfung

Die Inhalte der Gärtnermeisterprüfung sind in der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin vom 12. August 1997 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 2046 ff) geregelt.

In NRW werden Prüfungen in folgenden Fachrichtungen/Bereichen durchgeführt:

  • Baumschule
  • Baumschule, Verkaufen und Beraten
  • Friedhofsgärtnerei
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Gemüsebau
  • Zierpflanzenbau
  • Zierpflanzenbau, Verkaufen und Beraten

Rechtsgrundlage ist neben der genannten Verordnung die Prüfungsordnung Fortbildungsprüfungen (einschließlich Meisterprüfungen):

Zu erbringende Leistungen und ihre Bewertung

Prüfungsteil „Produktion, Dienstleistung und Vermarktung“

  1. Praxisbezogene Aufgabe
    Die/der Prüfungsteilnehmer/in reicht zwei Aufgabenvorschläge ein, sie werden bei der Auswahl des Themas berücksichtigt. Für die praxisbezogene Aufgabe stehen bis zu drei Monate zur Verfügung. Die Ergebnisse sind schriftlich darzustellen und in einem Prüfungsgespräch zu erläutern. Das Prüfungsgespräch soll nicht länger als 60 Minuten dauern.
  2. Schriftliche Prüfung
    Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Arbeit zu einer komplexen Aufgabe und soll nicht länger als drei Stunden dauern.
     

Prüfungsteil „Betriebs- und Unternehmensführung“

  1. Betriebsbeurteilung
     Bei der Betriebsbeurteilung soll die/der Prüfungsteilnehmer/in im Zeitrahmen von drei Stunden in einer schriftlichen Arbeit einen Betrieb erfassen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Die Ergebnisse sind in einem 30 minütigen Prüfungsgespräch zu erläutern.
  2. Schriftliche Prüfung
     Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Arbeit zu einer komplexen Aufgabe und soll nicht länger als drei Stunden dauern.
     

Prüfungsteil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

Abschnitt Berufsausbildung

  1. Der praktische Teil besteht aus einer schriftlich zu planenden und praktisch durchzuführenden Ausbildungssituation (60 Minuten stehen zur Verfügung; Empfehlung: 40 Minuten) und einem dazugehörigen Fachgespräch (nicht länger als 30 Minuten). Für die Ausbildungssituation werden vom Prüfling drei Vorschläge eingereicht, die bei der Auswahl des Themas berücksichtigt werden.
  2. Schriftliche Prüfung: Im schriftlichen Teil sollen in höchstens 2 ½  Stunden fallbezogene Aufgaben zur Berufsausbildung bearbeitet werden.

Abschnitt Mitarbeiterführung

Im Rahmen einer Fallstudie soll eine vorgegebene Situation der Mitarbeiterführung analysiert und die entsprechenden Handlungsoptionen schriftlich dargelegt (120 Minuten stehen zur Verfügung) und in einem aufbauenden Fachgespräch (max. 20 Minuten)erläutert werden.

Bewertung der Leistungen

Bei der Bewertung der Prüfungsteile „Produktion, Dienstleistung und Vermarktung“ sowie „Betriebs- und Unternehmensführung“ haben die praxisbezogene Aufgabe sowie die Betriebsbeurteilung bei der Ermittlung des Ergebnisses im jeweiligen Prüfungsteil das doppelte Gewicht. Die schriftliche Prüfung wird jeweils einfach gewichtet.

Bei der Bewertung des Prüfungsteils „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ geht der Abschnitt Berufsausbildung zu 60% und der Abschnitt Mitarbeiterführung zu 40% in die Note dieses Prüfungsteils ein. Dabei hat im Abschnitt Berufsausbildung die Note für den praktischen Teil das doppelte Gewicht. Die schriftliche Prüfung wird einfach gewertet.

Die Gesamtnote der Meisterprüfung errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den Noten der drei Prüfungsteile.

Termine

Die Anmeldung zur Meisterprüfung mit den erforderlichen Unterlagen muss bis zum 31. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres bei der Landwirtschaftskammer NRW unter folgender Adresse vorliegen:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Nevinghoff 40
48147 Münster

Zur Anmeldung verwenden Sie bitte dieses Formular:

Studierende der Fachschule Essen, die an der Meisterprüfung teilnehmen wollen, können ihren Antrag auf Zulassung mit den erforderlichen Unterlagen unter Beachtung der genannten Frist auch dort abgeben.

Der Prüfungsablauf variiert in Abhängigkeit von den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen. Die genauen Termine werden deshalb für das Prüfungsjahr jeweils festgesetzt.

  • Die praxisbezogene Aufgabe im Prüfungsteil „Produktion, Dienstleistung und Vermarktung“ wird im Zeitraum etwa Mitte Januar bis Ende April bearbeitet,
  • anschließend ist die Ausbildungseinheit im Prüfungsteil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ zu erstellen.
  • Die schriftlichen Prüfungen (Klausuren) in allen drei Teilen und die Betriebsbeurteilung im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“ finden im Zeitraum etwa fünf Wochen vor Beginn der Sommerferien statt.
  • Die mündlichen Prüfungen werden in den letzten drei Wochen vor Beginn der Sommerferien in NRW durchgeführt.

Kosten

Die Gebühren für die Meisterprüfung richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der Landwirtschaftskammer NRW:

  • Entscheidung über die Zulassung zur Meisterprüfung: 383 €
  • Durchführung der Meisterprüfung: 1240 €
  • Wiederholung nicht bestandener Meisterprüfung: 1240 €.
    Bei Aufwand von weniger als 50%: 620 €

Hinweis für Studierende der Fachschule Essen: Die Gebühren der Fachschule werden gesondert erhoben.

Fördermöglichkeiten

Stellenwert dieses Abschlusses im Bildungssystem

Die Meisterprüfung ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet und damit auf einer Ebene z. B. mit dem Bachelor und dem Fachwirt.

Mit der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung kann ein Hochschulstudium in jedem Beruf bzw. Studienfach aufgenommen werden. Einzelheiten dazu regeln die Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer.

Informationen für Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums:

Informationen für das gesamte Bundesgebiet finden Sie z. B. beim Online-Studienführer:

Die Landwirtschaftskammer NRW hat mit den Hochschulen Höxter, Osnabrück und Geisenheim Vereinbarungen über Credit-Points getroffen, d.h. erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen unserer Fachschule für Gartenbau gehen schon mit einem „Guthaben“ in das anschließende gartenbauliche Studium und müssen einige Leistungen nicht (erneut) erbringen. Sprechen Sie uns und den ausgewählten Studienstandort zu den Details und Bedingungen der Vereinbarungen gerne an!

Kontakt

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Marc Brockmann
Nevinghoff 40
48147 Münster
0251 2376-375
marc.brockmann@lwk.nrw.de

         

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Markus Reher
Nevinghoff 40
48147 Münster
0251 2376-427
markus.reher@lwk.nrw.de